Stellungnahme zum Europäischen Qualifikationsrahmen und zur bevorstehenden Erarbeitung eines nationalen Qualifikationsrahmens


103. HRK-Senat vom 13. Februar 2007


Vorschlag der Europäischen Kommission für einen europäischen Qualifikationsrahmen


Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 5.9.2006 einen "Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen" vorgelegt. Ziel des Vorschlages ist eine verbesserte Transparenz der europäischen Bildungssysteme zur Förderung des lebenslangen Lernens. Auf der Basis eines früheren Dokumentes, eines umfassenden Konsultationsverfahrens und einer Überarbeitung des ersten Entwurfs durch Arbeitsgruppen wird darin den Mitgliedsstaaten empfohlen,

  • das vorgeschlagene Raster aus Referenzniveaus, die anhand von so genannten Deskriptoren beschrieben werden, als internationales Vergleichsinstrument für nationale Qualifikationsniveaus zu nutzen;
  • die Niveaus der nationalen Qualifikationsrahmen zu diesem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) in Beziehung zu setzen;
  • nationale Qualifikationen mit Referenz zum entsprechenden Niveau im EQR auszuweisen (z.B. im Europass);
  • nationale, lernergebnisorientierte Qualifikationsrahmen zu erarbeiten;
  • die Validierung non-formalen und informellen Lernens zu fördern;
    sowie nationale EQR-Zentren einzurichten, die

    1. die Verknüpfungen der nationalen Qualifikationsrahmen bzw. -systeme mit dem EQR koordinieren;
    2. Qualitätssicherung und transparente Verfahren in allen Bildungsbereichen sicherstellen;
    3. zur Nutzung des EQR informieren und
    4. dazu die relevanten Akteure vernetzen.

Der Kommission empfiehlt das Dokument,

  • die Mitgliedsstaaten und die internationalen sektoralen Organisationen durch Projekte, Leitfäden u.ä. bei der Nutzung des EQR zu unterstützen;
  • dazu eine beratende Gruppe einzurichten, die u.a. die nationalen EQR-Zentren, die europäischen Sozialpartner und "andere Betroffene" umfasst;
  • die Nutzung des EQR nach fünf Jahren mit Blick auf eine mögliche Überarbeitung zu evaluieren.