Neuordnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte


Entschließung der 4. HRK-Mitgliederversammlung am 18.11.2008



Neuordnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte


Im Hinblick auf den Qualifikationsbedarf in der Wissensgesellschaft und auf die Eröffnung individueller Bildungschancen sollten unnötige Barrieren im Bildungssystem abgebaut werden. Aus Verantwortung gegenüber dem Einzelnen und im Interesse der Qualität der Lehre sollten die Zugangs- und Auswahlkriterien so definiert werden, dass sie Eignung und Neigung des Lerners oder der Lernerin Rechnung tragen.


Vor diesem Hintergrund unterstützen die Hochschulen eine Neuordnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte zu Studiengängen, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen. Ziel sollte sein, die Regelungen zu vereinfachen, auf sachfremde Kriterien zu verzichten und Eignung und Neigung des Einzelnen für das Studium in den Mittelpunkt zu stellen. Die Hochschulen fordern die Länder auf, für den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter einheitliche Regelungen im Sinn der Ziffer 1. zu schaffen.


Gleichzeitig betonen die Hochschulen, dass diese Neuordnung nur dann sinnvoll ist und ihre Ziele erreichen kann, wenn die Studienbedingungen den besonderen Qualifikationsvoraussetzungen und der besonderen Lebenssituation vieler beruflich Qualifizierter Rechnung tragen. Ein höherer Anteil beruflich qualifizierter Studienanfänger erfordert weitere Investitionen in Studienberatung und Studienplätze, in propädeutische und ergänzende Lehrangebote, in eine flexible Studienorganisation sowie in familienfreundliche Infrastrukturen.


Schließlich müssen beruflich Qualifizierte in den Auswahlverfahren der Hochschulen angemessen berücksichtigt werden. In der Ausgestaltung der Verfahren werden die Hochschulen die Optionen in Ziffer 2 berücksichtigen.


1. Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte


1.1 Absolventen einer beruflichen Erstausbildung


Absolventen einer beruflichen Erstausbildung erhalten Zugang zu einem Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, wenn sie ein von der Hochschule durch Satzung geregeltes Zugangsverfahren erfolgreich durchlaufen haben. - Das Verfahren kann entweder eine Hochschulzugangsprüfung oder ein sog. Probestudium vorsehen und ist mit Blick auf das angestrebte Studienfach gestaltet. - Nach erfolgreichem Studium im ersten Studienjahr ist ein Ortswechsel in einen Studiengang des gleichen oder ähnlichen Fachs möglich. - Ein Fachwechsel ist nicht möglich. - Das Studienfach kann unabhängig von der fachlichen Orientierung der beruflichen Erstausbildung gewählt werden. - Weitere bisher gebräuchliche Kriterien wie Alter, Wohnsitz oder Dauer der Berufstätigkeit spielen im Zugangsverfahren keine Rolle.


1.2 Absolventen von öffentlich-rechtlichen Aufstiegsfortbildungen und vergleichbaren Weiterbildungsabschlüssen


Absolventen von öffentlich-rechtlichen Aufstiegsfortbildungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und vergleichbaren Weiterbildungsabschlüssen erhalten Zugang zu Studiengängen, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen, im Fach ihrer beruflichen Vorbildung oder in einem affinen Fach. - Zugang zu anderen Fächern erhalten sie, wenn sie ein Verfahren nach Ziffer 1.1 durchlaufen haben.


2. Beruflich Qualifizierte in den Auswahlverfahren der Hochschulen für NC-Studiengänge


Beruflich Qualifizierte können auf unterschiedlichen Wegen zum Studium zugelassen werden, die die Hochschule abhängig vom Profil des Studiengangs definiert (Auswahlverfahren):- Wenn im Auswahlverfahren Abschlussnoten der Hochschulzugangsberechtigung verwendet werden, können für beruflich Qualifizierte analog die Abschlussnoten der Aus- bzw. Weiterbildungen genutzt werden. Sofern die Prüfungsnachweise keine Gesamtnote ausweisen, ist ein Mittelungsverfahren zu definieren. Sofern Fachnoten genutzt werden, sind für beruflich Qualifizierte Äquivalente zu definieren.- Eine Hochschule kann zusätzlich mit Blick auf das Studiengangsprofil berufliche Vorqualifikationen positiv berücksichtigen. - Eine Hochschule kann mit Blick auf das Studiengangsprofil Vorabquoten für beruflich Qualifizierte analog zu anderen Studierendengruppen einrichten.