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Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)


Registrierung von DSH-Prüfungsordnungen

(1)  Allgemeine Hinweise

Mit Beschlüssen der Hochschulrektorenkonferenz v. 8.6.2004 und der Kultusministerkonferenz (KMK) v. 26.6.2004 ist eine neue „Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)“ am 25.9.2004 in Kraft getreten.
Die RO-DT enthält in den Anlagen die neu gefasste DSH-Musterprüfungsordnung und die TestDaF-Prüfungsordnung. Die RO-DT steht unter (4) zum Herunterladen.

Die Hochschulen wurden über die Neufassung der RO-DT mit Rundschreiben v. 9.9.2004 unterrichtet.

Die RO-DT sieht vor, dass Hochschulen und Studienkollegs, die die DSH gem. § 2 Nr. 1 der RO-DT anbieten, örtliche Prüfungsordnungen erlassen, die bei der Hochschulrektorenkonferenz registriert werden (§ 3 Abs. 1 RO-DT).

Das Registrierungsverfahren wird von der HRK in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Deutsch als Fremdsprache (FaDaF) durchgeführt. Mit der Registrierung wird die Übereinstimmung einer örtlichen DSH-Prüfungsordnung und des Prüfungsverfahrens mit den Bestimmungen der RO-DT und der DSH-MPO überprüft und festgestellt. 

Für DSH-Prüfungen, die auf der Grundlage einer registrierten Prüfungsordnung abgenommen werden, kann das unter Musterschutz stehende „DSH-Zeugnis“® des FaDaF (Anlage 1 zur DSH-MPO) ausgestellt werden.

Die Registrierung erfolgt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei zwischenzeitlichen Änderungen ist die Registrierung auch vor Ablauf dieses Zeitraums zu erneuern.

„Auslands-DSH“
Für DSH-Prüfungen, die gem. § 3 Abs. 8 RO-DSDH unter fachlicher und organisatorischer Verantwortung einer deutschen Hochschule oder eines deutschen Studienkollegs an Hochschulen im Ausland abgenommen werden, ist jeweils eine eigene Prüfungsordnung zu erlassen und gesondert zu registrieren.

(2) Registrierungsverfahren

Zur Registrierung einer DSH-Prüfungsordnung verwenden Sie bitte das Formblatt „Antrag zur Registrierung einer DSH-Prüfungsordnung“, das unter (4) zum Herunterladen bereitsteht.

***Bitte beachten: Für die Inlands- und Auslands-DSH ist jeweils ein gesondertes Formular auszufüllen.***

Das Formblatt im pdf.-Format kann am Bildschirm ausgefüllt werden.
Bei Aufruf mit Acrobat Reader lässt es sich anschließend (nur) drucken.
Bei Aufruf mit Acrobat 5.x oder höher lässt es sich auch speichern und direkt per E-Mail versenden.

Senden Sie das Formblatt bitte

(1) mit dem Text der zu registrierenden
DSH-Prüfungsordnung (Anlage) an:
 
Fachverband Deutsch als Fremdsprache (FaDaF)
Geschäftsstelle
c/o Lektorat Deutsch als Fremdsprache
Universität Göttingen
Käte-Hamburger-Weg 6
D-37073 Göttingen

und

(2) in Kopie - ohne Anlage - an:

Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Internationale Abteilung / C5
(DSH-Registrierung)
Ahrstraße 39
53175 Bonn

eMail: brandt@hrk.de

 

(3) Registrierte DSH-Prüfungen an Hochschulen und Studienkollegs
     
(letzte Aktualisierung: 07 - 2010)

DSH_Registrierungen

(4) Materialien zum Herunterladen

Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)
mit DSH Musterprüfungsordnung (Anlage 1) und TestDaF-Prüfungsordnung (Anlage 2) v. 25.6.2004

Empfehlungen zur Festlegung differenzierter sprachlicher Eingangsvoraussetzungen
gemäß § 1 Abs. 4 RO-DT.

Formblatt „Antrag zur Registrierung einer DSH-Prüfungsordnung“

Rundschreiben HRK/DAAD an die Hochschulen v. 9.9.2004

 












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