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Zulassungsrecht


Die HRK hat die Umsetzung des neuen Zulassungsrechts durch Workshops und Informationsveranstaltungen für die Mitgliedshochschulen begleitet. Neben der Konsolidierung des Verfahrens steht die Entwicklung und Implementierung von fachspezifischen Studierfähigkeitstest im Rahmen der Hochschulzulassungsverfahren für deutsche und ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber im Zentrum der aktuellen Initiativen der HRK.

Zwar besteht seit Anfang 2005 für die Hochschulen rechtlich die Möglichkeit, solche Tests zu berücksichtigen. Bislang konnten diese Möglichkeiten jedoch nicht bzw. nur vereinzelt genutzt werden, da staatlicherseits keine Mittel für die Testentwicklung zur Verfügung gestellt wurden und deshalb die Hochschulen erst andere Lösungen finden mussten.

Die HRK unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Psychologie bei der Entwicklung eines Studierfähigkeitstests für den Studiengang Psychologie. Die HRK unterstützt auch die Mitgliedshochschulen darin, in Zusammenarbeit mit der ITB Consulting GmbH entsprechende Testverfahren für weitere Studienfelder (vorrangig Medizin und Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) einzusetzen.

Die wesentlichen Inhalte des dazu von dem Leiter der  ITB Consulting GmbH, Herrn Professor Dr. Trost, entwickelten Konzepts sind in dem nebenstehenden Studienvortrag zusammengefasst.

Zur vertiefenden Erörterung der mit der Testentwicklung und -implementierung verbundenen Themen planen DAAD und HRK für den 17. Mai 2006 in Bonn eine gemeinsame Tagung zum Thema "Qualitätsorientierte Auswahlverfahren für deutsche und ausländische Studienbewerber  – Stand der Testentwicklung und Perspektiven der Testanwendung". Die Tagung richtet sich vor allen Dingen an die interessierten Mitgliedshochschulen und ihre Fachvertreter.












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