
Was genau verbirgt sich hinter einem Cotutelle-Verfahren?
Sie sollten eine binationale Promotion erwägen, wenn Sie als Doktorand/in
Zum Verfahren:
Binational sind die Verfahren vor allem im Hinblick auf die Betreuung der Dissertation, Arbeitsaufenthalte zur Anfertigung der Arbeit an den beteiligten Hochschulen sowie die Mitwirkung auswärtiger Betreuer auch im abschließenden Promotionsverfahren (etwa als Gutachter, Prüfer). Die Hochschulrektorenkonferenz hat ihren Mitgliedshochschulen empfohlen, dass dies auch in einer gemeinsamen Promotionsurkunde, die die deutsche Hochschule ausstellen kann, zum Ausdruck gebracht wird.
Die Möglichkeit, dass eine Promotionsarbeit mit Arbeitsaufenthalten an anderen Hochschulen vorbereitet wird, wie auch die Betreuung durch auswärtige Hochschullehrer ist im übrigen nicht neu. In der Regel ist dazu eine individuelle Vereinbarung zwischen den beteiligten Hochschulen nötig, die über das zu betreuende Promotionsverfahren abgeschlossen wird (individueller Kooperationsvertrag).
Die Dissertation wird üblicherweise in einer der in Frage kommenden Sprachen geschrieben mit einem abschließenden Résumé in der anderen Sprache. Beim Rigorosum bzw. der Disputation wird der Kandidat von einer paritätisch besetzten Jury geprüft. Einzelheiten werden von den betreffenden Hochschulen im Kooperationsvertrag festgelegt. Die kooperierenden Hochschulen müssten sich (auf Ebene der Hochschulleitungen oder auf der Ebene von Fakultäten/ Fachbereichen) allgemein oder im Einzelfall auf die genannten Verfahrensweisen verständigen. Formelle Zuständigkeiten können dabei von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein. In konkreten Fällen müssten Hochschullehrer, die Promotionen betreuen, mit der Fakultät/ dem Fachbereich oder der Hochschulleitung die Möglichkeiten zum Abschluss solcher Vereinbarungen klären. Im Hinblick auf die ausländische Hochschule wird dies erleichtert, wenn institutionelle Kooperationsbeziehungen oder persönliche Arbeitskontakte bestehen.
Um ein weit verbreitetes Missverständnis aufzuklären: Ein binationales Promotionsverfahren beinhaltet nicht, dass aufgrund einer Promotionsarbeit zwei Doktorgrade verliehen werden. Vielmehr wird ein einziger Titel nach den Grundsätzen des deutschen Prüfungsrechts erworben.
Das Sekretariat der HRK hat eine Arbeitshilfe verfasst, die die Ausarbeitung eines individuellen Kooperationsvertrages zwischen den beiden beteiligten Hochschulen erleichtert. Das Cotutelle-Verfahren ist mit Frankreich schon vielfach erprobt. Mit Italien und Chile hat die HRK jeweils Rahmenabkommen geschlossen, welche das Verfahren regeln. Individuelle Abkommen sind aber auch mit anderen Ländern möglich; die HRK-Empfehlungen können entsprechend angewandt werden.
Hier finden Sie die Arbeitshilfe (Download) der HRK zu grenzüberschreitenden Promotionsverfahren
Ansprechpartner in der HRK (Referat C3) sind
Frau Ulrike Koch; Tel. +49 (0)228 887-122; mailto:koch@hrk.de
Frau Katja Bodenbach; Tel. +49 (0)228 887-123; mailto:bodenbach@hrk.de
Für Informationen insbesondere zur finanziellen Förderung von Cotutelle-Verfahren wenden Sie sich bitte an den
Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Tel. +49 (0)228 882-0
Internet: http://www.daad.de
Frankreich (siehe auch http://www.dfh-ufa.org)
Zur finanziellen Förderung:
Das französische Außenministerium (MAE) hat 2005 ein neues Stipendien-Programm entwickelt: das "Eiffel Doctorat".
Dieses neue Nachwuchsförderungsprogramm zielt darauf ab, Aufenthalte von hochqualifizierten Doktoranden in Frankreich zu fördern - in der Kontinuität des schon bestehenden Eiffel-Programms des MAE. Das wichtigste Ziel des Programms ist die Ausbildung ausländischer "Elite" aus Entwicklungsländern sowie Ländern mit hohem wissenschaftlichen und universitären Potenzial - in französischen Hochschuleinrichtungen.
Das "Eiffel Doctorat"-Programm bietet ausländischen Doktoranden, die eine Promotion mit binationaler Betreuung (cotutelle de thèse) ablegen, die Gelegenheit auf einen geförderten Aufenthalt in Frankreich von maximal 10 Monaten (von einigen Ausnahmen abgesehen, werden Doktoranden des 2. oder 3. Promotionsjahres bevorzugt).
Die Bewerbungsfrist für das laufende Jahr läuft jeweils Anfang Februar ab. Bei Interesse informieren Sie sich bei der genannten Internetadresse bitte genauer über die jeweiligen Termine.
Die Bewerbungsunterlagen sind zu richten an:
Égide
Programme Eiffel Doctorat
28 Rue de la Grange-aux-Belles
75010 PARIS
FRANKREICH
Die Bewerbungsunterlagen können von http://www.egide.asso.fr/fr/programmes/eiffeldoct/ heruntergeladen werden. Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie unter
Tel.: +33 (0)1 40 40 59 30
Fax: +33 (0)1 40 40 59 24
mailto:eiffel@egide.asso.fr
Cotutelle-Dokumente:
Arrêté des französischen Bildungsministeriums zur Cotutelle vom Januar 2005_französische Version
Arrêté des französischen Bildungsministeriums zur Cotutelle vom Januar 2005_englische Version
HRK-Rundschreiben 4/99 (Februar 1999): Empfehlungen der HRK zu Cotutelle-de-thèse-Verfahren mit Musterurkunden
HRK-Rundschreiben 10/98 (März 1998): Grenzüberschreitende Ko-Betreuung von Promotionen
HRK-Rundschreiben 12/97 (April 1997): Grenzüberschreitende Ko-Betreuung von Promotionen
Italien (siehe auch http://www.crui.it/)
HRK-Rundschreiben 35/00 (November 2000): Deutsch-Italienische Promotionsverfahren
Chile
Gemeinsame Erklärung der HRK und Consejo de Rectores de Universidades Chilenas (CRUCH) vom 26. November 2002
Declaración conjunta de la HRK y Consejo de Rectores de Universidades Chilenas (CRUCH) de 26° noviembre 2002
Declaracion conjunta HRK-CRUCH_26-11-2002 [Größe 0.13 MB, Typ pdf]
Gemeinsame Erklaerung HRK-CRUCH_26-11-2002 [Größe 0.12 MB, Typ pdf]