
„Eine Regelung zum Eintritt in das digitale Zeitalter ist angesichts der zunehmenden Bedeutung elektronischer Publikationen dringend erforderlich“, erläuterte HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens am Freitag (22. April) in Berlin anlässlich der Vorstellung der Publikation. Er warnte vor den Gefahren eines Urheberrechts, welches die Interessen der Wissenschaftseinrichtungen nicht berücksichtigt. Gaehtgens dankte der Bundesministerin der Justiz für die bisher sehr konstruktive Zusammenarbeit. „Es gibt aber noch erheblichen Verbesserungsbedarf bei dem Entwurf der Novelle, damit dem besonderen Stellenwert von Bildung und Forschung für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland bei der Ausgestaltung des Urheberrechts Rechnung getragen werden kann“, sagte er.
„Auch die Gesamtwirtschaft profitiert von einer wissenschaftsfreundlichen Ausgestaltung des Urheberrechts“, so der HRK-Präsident weiter. „Letztlich haben auch die Unternehmen ein Interesse daran, dass ihre Kooperationspartner in der Wissenschaft einen bestmöglichen Zugriff auch auf elektronische Informationen haben, die zum Beispiel in kleinen Hochschulen nicht verfügbar sind. Dafür gibt es im deutschen Urheberrecht bei gedruckten Werken (Büchern und Zeitschriften) bisher gute Regelungen der Fernleihe und der pauschal vergüteten Kopie sowie des Kopienversands. So erhalten insbesondere kleine Hochschulen und Unternehmen den Zugang zu den eigenen Bestand ergänzenden wissenschaftlichern Informationen, ohne für jede Nutzung Lizenzverträge mit Wissenschaftsverlagen abzuschließen. Diese gut funktionierenden Nutzungsregeln auch für den Bereich der elektronischen Übermittlung zu schaffen, ist Aufgabe des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung der gesellschaftlichen Bindung des Eigentums.“
Die Publikation ist kostenlos anzufordern bei der HRK (suess@hrk.de). Sie ist außerdem als pdf-Datei abrufbar unter: http://www.hrk.de/de/download/dateien/HRK%20-%20Reader%20Urheberrecht%202005.pdf