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Arbeitshilfe der HRK zu grenzüberschreitenden Promotionsverfahren (sog. Cotutelle-Verfahren)


Arbeitshilfe der HRK zu grenzüberschreitenden Promotionsverfahren (Cotutelle-Verfahren)
Stand: Oktober 2005

Vorbemerkung

Im Verfahren der Cotutelle erwirbt ein Nachwuchswissenschaftler einen gemeinsam von zwei Universitäten in zwei unterschiedlichen Ländern verliehenen Doktorgrad. Es handelt sich um einen auf Grund einer einzigen wissenschaftlichen Leistung verliehenen Grad, der auf der Forschungsarbeit an zwei Hochschulen beruht. Die beteiligten Hochschulen wirken bei der Auswahl, Betreuung und Beurteilung der jeweiligen Kandidaten eng zusammen und erkennen die jeweils an der anderen Hochschule geleisteten Teile des Verfahrens an. Die folgenden Hinweise regeln dieses Zusammenwirken auf der Grundlage der rechtlichen Regelungen und der Erfahrung in Cotutelle Verfahren der vergangen Jahre. Da das Verfahren auf Initiative der französischen Seite eingeführt wurde und im deutsch-französischen Bereich die meisten Verfahren stattfinden, sind folgende Hinweise aus dem deutsch-französischen Kontext heraus entstanden. Die Grundsätze des Verfahrens sind auch für Cotutelle-Verfahren mit Universitäten in anderen Ländern gültig und müssen dann gegebenenfalls im Einzelfall durch spezifische Vereinbarungen ergänzt werden. Ein Cotutelle-Verfahren sollten vor allem Kandidatinnen und Kandidaten in Erwägung ziehen, die

Durch die Betreuung durch jeweils einen Hochschullehrer in Deutschland und in dem jeweiligen Partnerland setzten sich die Doktoranden intensiv mit den unterschiedlichen Forschungskulturen und Wissenschaftssystemen auseinander. Dadurch erwerben sie zusätzliche Qualifikationen, die weit über vertiefte Fremdsprachenkenntnisse und die Kenntnisse des anderen Landes hinausgehen. Es ist daher davon auszugehen, dass grenzüberschreitende Promotionsverfahren den Absolventen höhere Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen. Die bisherigen, noch nicht quantifizierten Erfahrungen der Promovierten weisen auch in diese Richtung. Voraussetzung für diese zusätzliche Qualifikation ist ein ausgewogenes Verhältnis der Aufenthaltsdauer an den beteiligten Hochschulen. Der Aufenthalt im Rahmen der Cotutelle sollte an den beteiligten Hochschulen mindestens ein Jahr betragen.

Mit der Internationalisierung des Hochschulbereichs im Rahmen des Bologna-Prozesses und der Einbeziehung der Promotionsphase in diesen Prozess wird der Cotutelle in Zukunft ein stärkeres Gewicht zukommen. Auch wenn die Cotutelle an sich keine Strukturierung der Promotion beinhaltet, so bringt die explizite Abstimmung zweier Hochschulen über die zu erbringenden Leistungen an den jeweiligen Institutionen in aller Regel eine klare Phasierung des Forschungsprojektes mit sich. Es ist abzusehen, dass innerhalb der entstehenden strukturierten Programme das Cotutelle-Verfahren zu einem wichtigen Instrument wird, die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Graduiertenschulen/Doctoral Schools zu etablieren. Insoweit leistet das Cotutelle-Verfahren einen wichtigen Beitrag zur Internationalisierung der Promotionsphase.

Rechtliche Voraussetzungen

Voraussetzung für die Durchführung eines Cotutelle-Verfahrens ist ein Kooperationsvertrag, der für jedes Cotutelle-Projekt zwischen zwei Hochschulen individuell zu schließen ist. Ein fachbezogener oder allgemeiner Kooperationsvertrag zwischen zwei Hochschulen kann das Verfahren in seinen Grundzügen regeln, muss aber jeweils durch eine individuelle Vereinbarung ergänzt werden. Die Gestaltung des Kooperationsvertrags sollte sorgfältig vorgenommen werden, um Probleme im Verlauf des Verfahrens zu vermeiden. Insbesondere die Gestaltung der mündlichen Prüfung und die Zusammensetzung der Jury sollte genau geregelt werden, da in dieser Phase des Verfahrens Abstimmungsschwierigkeiten besonders häufig sind. Da es in Deutschland aufgrund der föderalen Struktur und der Rechte der Hochschulen an einer einheitlichen staatlichen Verordnung nach dem Muster etwa des französischen Erlasses von Januar 2005 mangelt, können sich die deutschen Hochschulen vor Probleme bei der Umsetzung des französischen Vorschlages gestellt sehen. Ohne rechtliche Grundlage ist es den Hochschulen jedoch nicht möglich, ein solches Verfahren durchzuführen. Viele Hochschulen sind deshalb dazu übergegangen, ihre Promotionsordnungen zugunsten der Cotutelle-Verfahren zu ändern bzw. zu ergänzen. Die HRK empfiehlt, wo es nötig erscheint, nachdrücklich die Änderung der Promotionsordnungen, um Cotutelle-Verfahren zu ermöglichen. Im Unterschied zu einem früheren Erlass des französischen Bildungsministeriums enthält der gültige Erlass (Januar 2005) eine allgemeine Öffnungsklausel, nachdem im Einzelfall von den in Frankreich vorgeschriebenen Verfahren abgewichen werden kann. Das jeweils anzuwendende Verfahren kann daher von den beiden Hochschulen nach ihren jeweiligen Promotionsordnungen ausgehandelt werden, ohne auf französischer Seite an bindende ministerielle Vorschriften gebunden zu sein.

Ansprechpartner der Hochschule

Das HRK-Präsidium empfiehlt den an Cotutelle-Verfahren interessierten Hochschulen nachdrücklich, einen Ansprechpartner ihrer Hochschule zu benennen (Akademisches Auslandsamt, Promotionsausschuss, Studienberatung).

Der Kooperationsvertrag

Die folgenden Ausführungen verzeichnen die wichtigsten Aspekte eines Kooperationsvertrags zu grenzüberschreitenden Promotionsverfahren und sind bewusst allgemein gehalten. Bitte beachten Sie auch das Muster für einen Cotutelle-Vertrag im Anhang, in welchem Textbausteine für einen deutsch-französischen Vertrag vorgeschlagen werden.

Die endgültige Redaktion obliegt der Verantwortung der Hochschulen, die die jeweiligen Promotionsordnungen und ggf. spezifische Belange des Doktoranden berücksichtigen müssen. Wo es nötig ist, sind die Hochschulen gehalten, eine einvernehmliche bilaterale Regelung zu treffen.

Der Kooperationsvertrag muss den Promotionsordnungen der beteiligten Hochschulen Rechnung tragen. Ggf. wird die Änderung der Promotionsordnung zugunsten von Cotutelle-Verfahren empfohlen (vgl. z.B. die Rechtswissenschaftliche Fakultäten der Universitäten Freiburg, München und des Saarlandes).

Verwaltungsmodalitäten:

Promotionsverfahren:


Alle Downloads auf einen Blick:
Datei Icon pdfKooperationsvertrag zur Cotutelle dt.-frz. [Größe 0.03 MB, Typ pdf]
Datei Icon pdfMuster Cotutelle-Urkunde dt. [Größe 0.02 MB, Typ pdf]
Datei Icon pdfMuster Cotutelle-Urkunde frz. [Größe 0.02 MB, Typ pdf]