
(1) Deutsche Sprachkenntnisse als Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums
Für das Studium an einer deutschen Hochschule haben ausländische Studienbewerber - ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen (neben der fachlichen Qualifikation für das gewählte Studienfach, die durch den ausländischen Schul- oder Hochschulabschluss oder die "Feststellungsprüfung" eines deutschen Studienkollegs nachgewiesen wird). In den Hochschulgesetzen der Länder ist diese Anforderung als Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums (Zulassung und/oder Immatrikulation) festgelegt. Einzelheiten regeln die Hochschulen in ihren Immatrikulationsordnungen.
(2) „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH)
Der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse geschieht durch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH).
Als „Rahmenordnung“ von den Mitgliedshochschulen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) beschlossen, bildet sie die Grundlage für die „lokalen“ DSH-Prüfungsordnungen, nach denen die DSH-Prüfung von den „Lehrgebieten Deutsch als Fremdsprache“ (DaF) oder entsprechenden Einrichtungen an den einzelnen Hochschulen abgenommen werden. Sie dient ebenfalls als Bezugspunkt für den Prüfungsteil Deutsch in der „Feststellungsprüfung“ an Studienkollegs.
Die inhaltliche Formulierung der DSH erfolgte im Auftrag der HRK durch eine vom „Fachverband Deutsch als Fremdsprache“ (FaDaF) benannte Expertengruppe mit Vertretern der Lehrgebiete Deutsch als Fremdsprache der Hochschulen und der Studienkollegs und in Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz (KMK).
Die Referenzfunktion der DSH-Rahmenordnung (DSH-RO) sowohl für die formale Prüfungsorganisation (Teil A: Allgemeine Prüfungsbestimmungen, §§ 1 - 8) als auch für die inhaltlichen Anforderungen (Teil B: Besondere Prüfungsbestimmungen, §§ 9 - 10) soll gewährleisten, dass die deutschen Sprachprüfungen an den Hochschulen nach Umfang und Niveau den gleichen Anforderungen entsprechen. Der FaDaF unterstützt dieses Ziel durch die Organisation kontinuierlicher fachlicher Kontakte zwischen den Lehrgebieten Deutsch als Fremdsprache, die Vorbereitung, Abstimmung und Koordination von Prüfungsmaterialien und Korrekturstandards sowie ein standardisiertes Prüfungszeugnis.
(2.1) Anerkennung der DSH-Prüfung
Für jede DSH-Prüfung, die in Übereinstimmung mit der DSH-Rahmenordnung der HRK abgelegt werden, gilt allgemein:
- Das Zeugnis über die bestandene DSH-Prüfung gilt als ausreichender Nachweis deutscher Sprachkenntnisse zum Studium in allen Studienfächern
- Das Zeugnis über eine bestandene DSH-Prüfung wird von allen anderen Hochschulen und Studienkollegs anerkannt. (§ 1 Abs. 3 DSH-RO).
(2.2) Befreiung von der DSH-Prüfung ("Befreiende Prüfungen" und Qualifikationen)
Eine Reihe anderer Prüfungen oder Qualifikationen zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse befreien von der DSH-Prüfung.
Eine besondere Stellung nimmt dabei der im Jahre 2001 neu eingeführte "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) ein (vgl.2.26 und Abschnitt 3).
Die befreienden Prüfungen und Qualifikationen gemäß § 1 Abs. 4, Buchst. a) - f) der DSH-Rahmenordnung sind:
(2.21) Deutsches Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II)
[Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 16. März 1972 und vom
5. Oktober 1973];
(2.22) Kleines deutsches Sprachdiplom oder Großes deutsches Sprachdiplom, die vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München verliehen werden;
(2.23) Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts, die in Deutschland von einem Goethe-Institut, im Ausland von einem Goethe-Institut oder einer Institution mit einem Prüfungsauftrag des Goethe-Instituts abgenommen wurde [Beschlüsse der Kultus-ministerkonferenz vom 28.01.1994 und 15.04.1994 über die Gleichstellung der Zentralen Oberstufenprüfung mit dem Deutschen Sprachdiplom - Stufe II - der KMK];
(2.24) DSH-Prüfung, die an einer ausländischen Hochschule unter organisatorischer und inhaltlicher Verantwortung eines Studienkollegs oder eines Lehrgebietes Deutsch als Fremdsprache abgelegt wurde.
(2.25) Kenntnisse der deutschen Sprache, die im Rahmen eines Schulabschlusses nachgewiesen werden, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichgestellt ist.
(2.26) Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) des TestDaF-Instituts, wenn der Test mit einem nach § 11 der DSH-RO für die beantragte
Hochschulzulassung ausreichenden Ergebnis abgelegt wurde (vgl. Abschnitt 3).
(2.27) In den lokalen DSH-Prüfungsordnungen können weitere Fälle der Befreiung von der DSH bestimmt werden, etwa ein abgeschlossenen Studium der Germanistik, ein Studienaufenthalt ohne das Ziel eines formalen Abschlusses oder Besonderheiten des vor-gesehenen Studiums.
Alle genannten Befreiungen können mit der Auflage verbunden werden, durch studienbegleitender Sprachlehrveranstaltungen die allgemeine oder fachsprachliche Kompetenz zu vervollständigen.
(2.3) Sprachkurse zur DSH-Vorbereitung - DSH-Prüfungen an den Hochschulen
Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die noch keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse haben, können (sonstige fachliche Qualifikationen für das angestrebte Studium vorausgesetzt), eine vorläufige oder bedingte Zulassung erhalten, und haben dann die Möglichkeit, sich vor Aufnahme des Studiums in Sprachkursen an der Hochschule auf die DSH-Prüfung vorzubereiten.
Die meisten Hochschulen bieten dafür besondere DSH-Kurse auf unterschiedlichen Niveaustufen an, vielfach setzen für die Zulassung jedoch Grundkenntnisse der deutschen Sprache voraus (etwa das Niveau des Zertifikats „Deutsch als Fremdsprache“), um an weiterführenden Kursen teilnehmen zu können (Einstufungstests). Bei sehr guten Kenntnisse der deutschen Sprache kann die DSH evtl. auch unmittelbar abgelegt werden, dies sollte jedoch nur nach vorheriger Beratung geschehen. Erfahrungsgemäß erfordert eine gute Vorbereitung auf die DSH-Prüfung ca. 1.200 Stunden intensiven Unterrichts.
DSH-Prüfungen werden an vielen (zumeist größeren) Hochschulen durch die Lehrgebiete Deutsch als Fremdsprache, Sprachenzentren, etc. und an den Studienkollegs. angeboten.
Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber sollten sich bei der Planung ihres Studiums in Deutschland rechtzeitig an der Hochschule, an der sie sich bewerben wollen, auch über Möglichkeiten für Sprachkurse (Eingangsniveau, Termine) und die DSH-Prüfung informieren.
(3) „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF)
Der „Test Deutsch als Fremdsprache“ ist ein standardisierter Test, der seit 2001 durch das TestDaF-Institut angeboten wird.
Im Unterschied zur DSH-Prüfung kann dieser Test nicht nur in Deutschland, sondern auch weltweit in vielen Staaten in Testzentren abgelegt werden. Damit lassen sich Kenntnisse der deutschen Sprache bereits vor der Einreise in Deutschland prüfen und nachzuweisen, setzen allerdings auch schon ein fortgeschrittenes Niveau an Sprachkenntnissen voraus (min-destens ca. 700 Unterrichtseinheiten Deutsch).
Ein weiterer Unterschied zur DSH ist die differenzierte Bewertung von Testleistungen in vier Teilbereichen des Tests (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck) auf jeweils drei TestDaF-Niveaustufen (TDN „drei“ (3), „vier“ (4), „fünf (5))
Ein Testergebnis, das in allen vier Teilbereichen die Leistungsstufe "fünf" ausweist, entspricht der DSH-Prüfung und ist von allen Hochschulen als ausreichender Sprachnachweis für die uneingeschränkte Zulassung zu allen Studiengängen anzuerkennen.
Auf der Grundlage des differenzierten Testergebnisses können Hochschulen allerdings, je nach Studienfach und angestrebtem Studienziel, in allen oder einzelnen Teilbereichen ein geringeres Niveau (TDN "drei" oder "vier") für die Zulassung genügen lassen, evtl. mit Auflagen zu studienbegleitenden Kursen. Solche abweichenden fachspezifischen Festlegungen der sprachlichen Anforderungen gelten jedoch nur für die jeweilige Hochschule und haben keine bindende Wirkung für andere Hochschulen (§ 11 Abs. 2 DSH-RO).
Detaillierte Informationen zum TestDaF (insbesondere Prüfungsorte/Testzentren und Prü-fungstermine, Materialien zur Vorbereitung auf den Test, Testgebühren, TestDaF-Prüfungsordnung, Kontaktadresse) finden sich auf der Homepage des TestDaF-Instituts http://www.testdaf.de.
(4) Weitere Informationen (links), Downloads, Kontaktadressen
Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT 2004)
Fachverband Deutsch als Fremdsprache (FaDaF) - Informationen über Sprachprüfungen, „Deutsch lehren“, „Deutsch lernen“, Publikationen, Tagungen, Mitgliederservice
TestDaF-Institut - TestDaF-Prüfungsordnung; Prüfungsorte/Testzentren und Prüfungstermine, Materialien zur Vorbereitung auf den Test, Testgebühren, Kontaktadresse)
http://www.testdaf.de
Informationen über DSH-Sprachkurse und DSH-Prüfungen - „Hochschulkommpass“ der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) - Links zu Homepages der deutschen Hochschulen (> Teil Hochschulen/ > Hochschulliste)
http://www.hochschulkompass.de
- Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) - Informationen über Sommerkurse zur deutschen Sprache an deutschen Hochschulen
www.daad.de/deutschland/de/2.5.html
- Goethe-Institut (GI) - Informationen über Deutschkurse und Zertifikate (> Materialien und Links für Deutschlerner und Deutschlehrer)
Kontakt:
Hochschulrektorenkonferenz - Internationale Angelegenheiten/Referat C5 - eMail: referat_c5@hrk.de
HRK/C5/03-10