
Antworten der Parteien:
Wir stimmen mit den Zielen der Allianz überein und wollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit der bestmöglichen Informationsinfrastruktur ausstatten, die sie für ihre Forschung brauchen. Dabei spielt Open Access eine wichtige Rolle. Die CDU setzt sich für einen fairen Ausgleich der Interessen von Wissenschaft, Urhebern und Verlagen ein.
Die Entwicklung zur Informations- und Wissensgesellschaft stellt das Recht am geistigen Eigentum in den Mittelpunkt gesellschaftspolitischer Fragen und auch konfliktreicher Auseinandersetzungen aufgrund unterschiedlicher Interessen von Kreativen, Verlagen, Institutionen sowie der Nutzerinnen und Nutzer. Dies gilt für eine moderne Bildungs- und Innovationspolitik in doppelter Weise, da der Zugang zu Informationen und Wissen zu fairen Bedingungen eine Grundvoraussetzung für ein qualitatives Bildungssystem wie ein leistungsfähiges Innovationssystem darstellt.
Mit dem zweiten Korb zur Novellierung des Urheberrechtes wurden wichtige Verbesserungen erreicht, beispielsweise die Sicherung der Online-Leseplätze und der Kopiendirektversand. Dennoch besteht weiterer urheberrechtlicher Reformbedarf.
Bei der Prüfung eines dritten Korbes zur Novellierung des Urheberrechtes ist insbesondere zu berücksichtigen, wie das Prinzip eines freien und für die Nutzer im Regelfall kostenlosen Zugangs zu mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen (Open Access) auch in Deutschland festgeschrieben werden kann. Damit könnte die Chance eröffnet werden, dass auf der Grundlage des Open-Access-Prinzips innovative, attraktive und elektronischen Umgebungen und angemessene Organisations- und Geschäftsmodelle für Publikation und Distribution von Wissen entstehen, die auch Verlagen und der gesamten Informationswirtschaft neue Möglichkeiten zur Erschließung von Publikations- und Distributionsmärkten bieten.
Die FDP unterstützt "open access" als ein Alternative zur herkömmlichen Publikation im Wissenschaftsbereich. Forderungen nach einer Beschränkung urheberrechtlicher Nutzungsrechte durch gesetzliche Eingriffe in das Urheberrecht der Autoren sieht die FDP allerdings kritisch. Wenn ein Autor sich für eine Verlagsveröffentlichung entscheidet, dann müssen die vertraglichen Vereinbarungen in Bezug auf die Nutzungsrechte grundsätzlich Bestand haben. Sinnvoll sind stattdessen die Kooperationen der Wissenschaftseinrichtungen mit den Wissenschaftsverlagen zum Aufbau von "open access" Repositorien; auf diese Weise können die unterschiedlichen Publikationsmodelle im Wege freiwilliger Vereinbarungen miteinander kombiniert werden. Sie sollten deshalb weiterentwickelt werden. Die in diesem Zusammenhang diskutierten Modelle für Urheberrechtsänderungen, insbesondere eine Änderung von § 38 UrhG zur Schaffung eines zwingenden Zweitveröffentlichungsrechts und eine Änderung von § 43 UrhG zur Schaffung eines erleichterten Zugriffsrechts zugunsten der Hochschulen, wäre im Übrigen nicht nur rechtspolitisch bedenklich, sondern sie wären sehr wahrscheinlich nicht mit den zwingenden Vorgaben des europäischen Rechts zu vereinbaren und begegnen auch im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Wissenschafts- und Publikationsfreiheit Bedenken.
Das Urheberrecht hat in der digitalen Welt eine Schlüsselfunktion. Die FDP fordert deshalb eine konsequente Weiterentwicklung des Urheberrechts auf nationaler wie auf europäischer Ebene. Die FDP wird sich dafür einsetzen, dass die Modernisierung des Urheberrechts durch den "Dritten Korb" auf der Grundlage der Konsultation der beteiligten Kreise, die gegenwärtig stattfindet, fortgesetzt wird. Das Urheberrecht muss in der nächsten Legislaturperiode ganz weit oben auf der politischen Agenda stehen.
DIE LINKE unterstützt die Open-Access-Bewegung und wird sich für eine Novelle des Urheberrechts einsetzen. Ziel der Novelle muss sein, den spezifischen Charakter öffentlich finanzierter Wissensproduktion im Unterschied zu reiner Auftragsforschung oder kommerzieller Innovation deutlich zu machen. Neu geregelt werden soll aus Sicht der LINKEN die Möglichkeit einer mehrfachen Erstveröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen. Damit würde der Weg zu Open-Access- Veröffentlichungen freigemacht und ein breiter Zugang zum Wissen aus öffentlich geförderter Forschung eröffnet.
Eine solche Regelung betrifft vor allem das Vertragsverhältnis von Autorinnen und Autoren mit Zeitschriften- und Buchverlagen. Wenn Total-Buyout-Verträge und Exklusivabtretungen begrenzt werden, können Open-Access-Veröffentlichungen zum Standard werden. Damit würde auch die Position der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Verhandlungen mit Verlagen gestärkt und diese auf ihre eigentliche Rolle als Dienstleister orientiert.
Um die weitere Verbreitung von Open Access zu stärken, muss allerdings neben Veränderungen im Urheberrecht auch die Akzeptanz in der Scientific Community gesteigert werden. Schließlich müssen Forschungseinrichtungen und Hochschulen auch in die Lage versetzt werden, eine umfangreiche Publikationspraxis auf Open-Access-Basis umzusetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen Open Access im Wissenschaftsbereich. Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Geldern erzielt wurden, sollen der Öffentlichkeit auch frei zugänglich sein. Ja, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, den 3. Korb der Urheberrechtsnovelle umzusetzen.
Maßgeblichen Einfluss auf die Zukunft neuer Unternehmensmodelle, aber auch auf den Zugang von Schulen und Hochschulen zum Wissen, hat eine zukunftssichere Regelung des Urheberrechts. Flickschustereien am Urheberrecht wie die der vergangenen Jahre wollen wir beenden. Wie schon im Patentrecht treten wir ein für grundlegende Reformen der bestehenden Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland und der EU sowie der übergeordneten Institutionen und Verträge. Wir drängen in eine Richtung, die zuvorderst BürgerInnen, KünstlerInnen, ForscherInnen, Schulen und Universitäten nützt, nicht der Medien- und Geräteindustrie oder Verlagsgiganten. Die Notwendigkeit einer Vergütung für die Schaffung geistiger Werke erkennen wir an. Pauschale Vergütungsmodelle stellen daher die Zukunft für einen fairen Interessenausgleich im digitalen Raum dar. Kernstück sind dabei die freie digitale Privatkopie und eine faire Lösung beim Urheberrecht im Internet. Diese Lösung muss in erster Linie Künstlerinnen und Künstler angemessen vergüten und Nutzerinnen und Nutzer nicht pauschal kriminalisieren, wenn sie Angebote downloaden. Die Einführung einer Kulturflatrate, die die nicht-kommerzielle Nutzung von digitalen Kulturgütern ermöglicht, kann ein richtiger Weg dahin sein.
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