
Antworten der Parteien:
Forschung und Bildung sind entscheidende Bausteine für die Zukunft. Deutschland hat mit seiner vielfältigen Hochschullandschaft sowie mit herausragenden Forschungseinrichtungen beste Voraussetzungen. Bereits in unseren Antworten auf die Fragen 2 und 7 haben wir deutlich gemacht, dass wir diese Stärken weiter fördern werden. Wo es sinnvoll ist, strebt die CDU auch die Bündelung der Forschungspotentiale unter einem Dach an, wie dies schon beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT), dem Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen und dem Nationalen Diabeteszentrum geschehen ist. Der Wettbewerb um die besten Köpfe wird weltweit ausgetragen. Deshalb werden wir auch die Internationalisierung unserer Hochschulen vorantreiben.
Der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen kommt im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe und Ideen, aber auch im Hinblick auf eine fruchtbare Kooperation mit der Wirtschaft eine zentrale Bedeutung zu. Internationale Sichtbarkeit können wir nur durch eine verstärkte Förderung von Kooperationen zwischen Hochschulen und den Forschungsinstituten erreichen. Mit der Cluster-Förderung in der Exzellenzinitiative und dem ergänzenden Spitzencluster-Wettbewerb haben wir eine Reihe von Anreizstrukturen für eine verbesserte Kooperationskultur geschaffen.
Die neuen Kooperationsinitiativen von Universitäten und benachbarten Forschungszentren wie beispielsweise in Karlsruhe oder in Aachen/Jülich stoßen immer wieder an rechtliche und finanzpolitische Grenzen. Wir wollen daher prüfen, wie eine sinnvolle und angemessene Anpassung des Rechtsrahmens für die über Kooperationen hinausgehende integrierte Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen aussehen sollte. Unser Ziel ist eine rechtsfeste und institutionell abgesicherte Verbindung von "Spitzen"-Forschung und "Spitzen"-Lehre. Dabei sollen die sach- und finanzpolitischen Zuständigkeiten von Bund und Ländern unberührt bleiben. Um die Bildung von Clustern und Forschungsnetzen zu erleichtern, wollen wir die Integration von Hochschulen und Forschungseinrichtungen zukünftig vereinfachen und Wissenschaftsstrukturen flexibilisieren.
Allerdings gibt es schon heute von Bundesland zu Bundesland gravierende Unterschiede im Besoldungsdurchschnitt der Professoren ebenso wie zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass ein schädlicher oder gar ruinöser Wettbewerb zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen um Personal- und Finanzressourcen vermieden werden kann, damit beide Säulen des Wissenschaftssystems ihren Teil zur Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland beitragen können.
Die FDP ist der Überzeugung, dass unsere Hochschulen ein Höchstmaß an Autonomie, Gestaltungs- und Entfaltungsfreiheit brauchen, damit sie schneller, besser und wettbewerbsfähiger werden. Die FDP fordert daher die Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes und die Verankerung der Autonomie der Hochschulen im Grundgesetz. Der Staat muss die Fachaufsicht aufgeben und sich aus der Detailsteuerung zurückziehen. Stattdessen sollen die Hochschulen auf der Grundlage konkreter Ziel- und Leistungsvereinbarungen eigenverantwortlich ihre Strategie- und Entwicklungsplanung vornehmen. Wir fordern eine leistungsorientierte Mittelvergabe, verbunden mit Globalhaushalten und Budgetautonomie. Die Hochschulen brauchen weitgehende Personalhoheit, um das beste Personal gewinnen zu können. Dazu gehört die Abschaffung der Regelverbeamtung sowie des Vergaberahmens, um wissenschaftsadäquate Vergütungsmodelle zu entwickeln, mit denen Personal ohne sachfremde Deckelungen leistungsgerecht bezahlt werden kann. Dies soll durch einen eigenen Wissenschaftstarifvertrag erfolgen, der den besonderen Anforderungen des Forschungs- und Lehrbetriebs gerecht wird und welcher von den Anleihen aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Beamtenrecht befreit wird. Starre Altersgrenzen sind gerade in der Wissenschaft inakzeptabel.
Aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland ist die Förderung der Grundlagenforschung in erster Linie eine Aufgabe der Länder. Das wurde durch die seit dem 1.1.2007 wirksame Grundgesetzänderung noch einmal bekräftigt und das Hochschulbaugesetz außer Kraft gesetzt. Nach Artikel 91b GG können allerdings Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Grundlagenforschung mit überregionaler Bedeutung weiterhin von Bund und Länder gemeinsam gefördert werden. Das ist notwendig, weil in der so genannten Verbundforschung der Einsatz von aufwändigen Großgeräten unentbehrlich ist. Heute fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Rahmen des Förderprogramms „Forschungsgroßgeräte“ in Kofinanzierung mit dem jeweiligen Sitzland Forschungsgroßgeräte an Hochschulen. Die FDP wird diesen Ansatz weiter fördern.
DIE LINKE unterstützt verstärkte Kooperationen außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mit Hochschulen. Dabei steht besonders die Integration der außeruniversitären Forschung in Lehre und Nachwuchsförderung, aber auch die interinstitutionelle Zusammenarbeit in der Forschung im Vordergrund. Verstärkte Kooperationen sollen verbindlich im neu zu fassenden Pakt für Innovation und Forschung und in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen auf Landesebene verankert werden.
Wir wollen Universitäten und Hochschulen langfristig als Zentrum der Wissenschaftslandschaft stärken. Dazu ist die finanzielle und rechtliche Unterstützung des Bundes unverzichtbar. Hinsichtlich des Wettbewerbs um Personal sieht DIE LINKE bei allen Problemen insgesamt eine positive Wirkung des Vergaberahmens. Er verhindert auch angesichts der zunehmenden Autonomie der Hochschulen im Personalbereich, dass Spitzengehälter für ganz wenige auf Kosten von unverzichtbaren Stellen im Mittelbau gezahlt werden. DIE LINKE hat sich auf Bundesebene für die Beibehaltung des Vergaberahmens sowie für flächendeckende wissenschaftsspezifische Regelungen in den bestehenden Tarifverträgen ausgesprochen. Auf diese Weise kann Lohndumping im Mittelbau sowie ein ruinöser Abwerbungskampf im professoralen Bereich verhindert werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Kooperation zwischen Hochschulen und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern stärken und ausbauen. Dazu wollen wir auch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Forschungseinrichtungen stärker in die Lehre an den Hochschulen einbeziehen.
Auch die Hochschulen müssen autonomer werden. Auch sie müssen mehr Freiheit bei den Gehältern ihrer Angestellten bekommen. Dabei setzen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch darauf, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu stärken. Dazu wollen wir mehr Durchlässigkeit im öffentlichen Dienst sowie zwischen öffentlichem Dienst und privater Wirtschaft. Das betrifft vor allen Dingen die Regelung der Versorgungsansprüche. Langfristig wollen wir eine einheitliche Bürgerversicherung einführen - ergänzt um betriebliche und private Vorsorge. Die Fortentwicklung der Beamtenversorgung zu einer betrieblichen Vorsorge wäre dann zu prüfen.
Um die Versäulung zu verringern, die Kooperation zu verbessern und damit auch die Effizienz der eingesetzten öffentlichen Mittel zu erhöhen, schlagen wir das Forum für Forschungsförderung vor, das der Wissenschaftsrat 2003 ins Gespräch brachte. Neben der Gemeinsamen Wissenschaftskommission (GWK), die die verfassungsrechtlichen Koordinierungsaufgaben zwischen Bund und Ländern erfüllt, und dem Wissenschaftsrat, der die Bundes- und Landesregierungen bei der Entwicklung des Wissenschaftssystems berät, fehlt dem deutschen Wissenschaftssystem ein Ort des Austausches über Vorhaben und konkrete Strategien. Die Kriterien und Verfahren wissenschaftspolitischer Entscheidungen würden durch das Forum transparent und öffentlich gemacht. Es geht allerdings nicht darum, dass jede Entscheidung einer Organisation oder Einrichtung der Zustimmung durch das Forum bedarf. Wichtig ist vielmehr eine Darstellungs- und Begründungskultur, um Entscheidungen nachvollziehbarer zu machen. Dadurch steigt sowohl die Legitimationskraft als auch das Interesse der Fach- und der breiten Öffentlichkeit.
Die Föderalismusreform I hat die Koordinierung der Wissenschaftspolitik de facto erschwert, die Föderalismusreform II hat sie nicht erleichtert. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwarten daher von einem Forum für Forschungsförderung, dass es die Transparenz in der Forschungsförderung erhöht, die inhaltliche Kommunikation zwischen den politischen und den wissenschaftlichen Akteuren erhöht und dadurch die Entscheidungsprozesse verbessert.
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