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HRK-Entschließung: Chance, nicht Last: Empfehlungen für Hochschulpakt 2020

Die HRK schlägt vor, mit der Gesamtheit der Bundesländer unter Einbeziehung des Bundes in einen Aushandlungsprozess über einen Hochschulpakt 2020 einzutreten. Nur so könne der Entwicklung entgegengewirkt werden, dass die Hochschulen "in Notwehr" mit lokalen Zulassungsbeschränkungen auf den Studierendenandrang reagierten. Im Einzelnen fordert die HRK:
i. Aufstockung des Lehrpersonals sowie der sächlichen und räumlichen Ressourcen. Insbesondere sollten ab 2015 frei werdende Professorenstellen sofort besetzt werden, so dass für den besonderen Studierendenandrang eine doppelte Besetzung von Professuren möglich ist ("Fiebiger Professuren").
ii. Die angestrebten Qualitätsstandards müssen insbesondere hinsichtlich des Bologna-Prozesses gewährleistet werden. Der Bologna-Prozess bietet keine Reserve zur Bewältigung des Studierendenandranges, sondern erfordert sogar mehr Ressourcen.
iii. Die Hochschulen sind bereit, die Aktivitäten zur Beratung und Betreuung bei Studienwahl, Studium und Berufseintritt zu intensivieren.
iv. Geeignete - insbesondere staatliche - Rahmenbedingungen für ein Teilzeitstudium müssen geschaffen werden.
Fazit:
Der Studierendenandrang sollte nicht als Last, sondern als Chance begriffen werden, den Studienanfängeranteil deutlich zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulbildung im internationalen Wettbewerb zu stärken.

HRK-Entschließung "Chance, nicht Last: Empfehlungen für einen Hochschulpakt 2020" vom 23. November 2005













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