
Die HRK hatte bis zuletzt darauf hingewiesen, dass die Kostenansätze pro Studierendem zu gering sind und in den Ländern sehr unterschiedlich vorgegangen wird. Da die Mehrbelastungen durch die Bologna-Reform nicht einbezogen sind, fordern die Hochschulen gesonderte Maßnahmen, um die Qualität der Studienplätze nicht zu gefährden..
Die Vorgeschichte des Hochschulpakts:
Als Antwort auf den bevorstehenden Andrang der Studierenden an deutsche Hochschulen bis 2020 hatte die Hochschulrektorenkonferenz den Vorschlag für einen Hochschulpakt 2020 veröffentlicht. Nach Prognose der Kultusministerkonferenz (KMK) werden die Studierendenzahlen von 1,98 Millionen im Jahr 2005 auf 2,41 bis 2,67 Millionen im Jahr 2014 ansteigen und bis zum Jahr 2020 auf hohem Niveau verbleiben. Gründe für diesen prognostizierten Studierendenandrang sind u. a. die doppelten Abiturjahrgänge aufgrund der Einführung des achtjährigen Gymnasiums, das demographisch bedingte Bildungsverhalten sowie die politische Forderung des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien im Bund nach Erhöhung des Studienanfängeranteils auf mindestens 40 Prozent.
In dem von der Hochschulrektorenkonferenz vorgeschlagenen "Hochschulpakt 2020" unterstreicht die HRK, dass der Studierendenandrang nicht als Last, sondern als Chance zu begreifen ist. Um die Chance für eine Verbesserung der Hochschulbildung in Qualität und Quantität im nationalen und internationalen Kontext zu nutzen, sind nach Auffassung der HRK mehrere Maßnahmen notwendig. Zunächst muss eine Aufstockung des Lehrpersonals sowie der sächlichen und räumlichen Ressourcen erfolgen. Außerdem muss gewährleistet werden, dass die angestrebten Qualitätsstandards insbesondere hinsichtlich des Bologna-Prozesses, der keine Reserve zur Bewältigung des Studierendenandranges bietet, erreicht werden. Die Hochschulen sind ihrerseits im Rahmen eines "Hochschulpakts 2020" bereit, die Aktivitäten zur Beratung und Betreuung bei Studienwahl, Studium und Berufseintritt zu intensivieren.
Der Vorschlag der HRK wurde u. a. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Kultusministerkonferenz grundsätzlich begrüßt. Mit den Wissenschaftsratsempfehlungen zum Ausbau des Hochschulsystems wurden zudem die notwendigen Maßnahmen in den Kontext des Arbeitsmarktes und der demographischen Entwicklung gestellt. Aufgrund der Gespräche und Verhandlungen über die Föderalismusreform war es zunächst noch zu keinen konkreten Ergebnissen gekommen. Nachdem mit der Föderalismusreform eine gesicherte verfassungsrechtliche Grundlage für einen Hochschulpakt geschaffen wurde, steht nunmehr einer konkreten Formulierung des Hochschulpaktes nichts im Wege. Beiträge hierfür haben das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) sowie die Bundestagsfraktionen der Grünen, der SPD, der CDU/CSU und der FDP veröffentlicht.
Der Senat der HRK verabschiedet auf seiner Sitzung am 10. Oktober 2006 eine Entschließung "Eckpunkte zum Hochschulpakt 2020". Kernpunkte dieser Entschließung sind die Erhaltung der Studienplätze in Ostdeutschland, Instrumente zur Erhöhung der Lehrkapazität sowie errechnete Finanzbedarfe. In einer Plenumsentschließung vom 14. November 2006 bekräftigte die HRK die "Eckpunkte zum Hochschulpakt 2020" bekräftigt und begrüßte das sich abzeichnende gemeinsame Handeln von Bund und Ländern.
Am 20. November 2006 einigten sich die Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern dannn einstimmig über dei Eckpunkte für die Ausgestaltung des Hochschulpaktes. Diesen Eckpunkten haben die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin am 13. Dezember 2006 zugestimmt. Auf der Grundlage dieser Einigung soll für die nächste Konferenz der Regierungschefs am 14. Juni 2007 ein Entwurf für eine entsprechende Vereinbarung von Bund und Ländern nach Art. 91b GG auf der Basis der im Bericht der Fachministerinnen und -minister enthaltenen Vorschläge und auf der Grundlage der bis zum 31. März 2007 abgestimmten Planungen der Länder vorgelegt werden (Eckpunkte). Nach der Einigung der Regierungschefs bezeichnete die HRK die Einigung über den Hochschulpakt 2020 als richtig, aber nur als einen ersten Schritt (HRK-Pressemitteilung vom 14. Dezember 2006).
Chronologie
Links zum Thema
HRK-Pressemitteilung vom 23. November 2005 zum Hochschulpakt 2020
BMBF-Pressemitteilung vom 25. Januar 2006 zum Zustandekommen des Hochschulpakts 2020 in 2006
10-Punkte Papier der SPD-Bundestagsfraktion vom 17. März 2006
BMBF-Pressemitteilung vom 2. Mai 2006 über weitere Abstimmung zum Hochschulpakt 2020
HRK-Pressemitteilung vom 4. Mai 2006: "Hochschulen stehen mit Rücken zur Wand"
DHV-Pressemitteilung zum Hochschulpakt 2020 vom 11. Mai 2006
CHE-Prognose der Studienkapazitätsüberschüsse und -defizite in den Bundesländern bis zum Jahr 2020
BMBF-Pressemitteilung vom 10. Juli 2006 über die Konkretisierung des Hochschulpakts 2020
HRK-Pressemitteilung vom 11. Juli 2006, Forderung einer zügigen Einigung über den Hochschulpakt 2020
10 Punkte der CDU-CSU Bundestagsfraktion für einen zukunftsfähigen Hochschulpakt
HRK-Pressemitteilung zur Entschließung des Senats "Eckpunkte zum Hochschulpakt 2020"
HRK-Senatsentschließung "Eckpunkte zum Hochschulpakt 2020"
HRK-Plenumsentschließung zum Hochschulpakt 2020
HRK-Pressemitteilung vom 15. November 2006: "Länder müssen letzte Steine aus dem Weg räumen"
Einigung zum Hochschulpakt 2020
BMBF-Pressemitteilung vom 13. Dezember 2006: Hochschulpakt von Bund und Ländern beschlossen
HRK-Pressemitteilung vom 14. Dezember 2006 nach der Einigung der Regierungschefs: Hochschulpakt ist richtig, aber nur ein erster Schritt
HRK-Pressemitteilung vom 14. Februar 2007 zu den Planungen der Länder
Letzte Änderung: 14.4.2009