
Die Verantwortung für die Zulassung von Studierenden zu einem Masterstudiengang und zur Promotion liegt allein bei den Hochschulen. Die Zulassungsentscheidung muss auf der Grundlage der fachlichen Qualifikationen des Bewerbers und vor dem Hintergrund des spezifischen Profils eines Studiengangs und den damit zusammenhängenden inhaltlichen Anforderungen getroffen werden. Eine rein formale Auswahl, die auf einer Differenzierung nach Hochschultypen basiert, ist mit der Zielsetzung der gestuften Studienstruktur nicht vereinbar und im Interesse der gewünschten Durchlässigkeit nicht akzeptabel. Die HRK erwartet daher, dass davon abweichende Regelungen korrigiert werden. Die Hochschulen sollten so schnell wie möglich geeignete Verfahren entwickeln, um eine objektive Auswahl auf der Grundlage von Qualifikationen sicher zu stellen. Die entsprechenden Zulassungskriterien in den Prüfungs- und Promotionsordnungen sollen auf eine hohe Qualität der Ausbildung zielen und gleichzeitig eine grundsätzliche Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen sicher stellen.