
Die HRK tritt deshalb dafür ein, die Versäulung auf andere Weise, nämlich dadurch zu überwinden, dass die mit dem Exzellenzwettbewerb erfolgreich eingeleitete Entwicklung konsequent und nachhaltig fortgesetzt wird. Das bedeutet, dass die außeruniversitären Einrichtungen gezielt näher und sichtbarer an die Universitäten herangeführt werden.
Der einzigartige historische und zukünftige Erfolg der deutschen Universitäten beruhte und beruht auf strukturellen Merkmalen, die für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Universitäten unabdingbar sind:
1. Die Einheit von Forschung und Lehre: Akademische Lehre setzt immer auf eigener Forschungstätigkeit von Lehrenden und Lernenden auf. Forschung darf deshalb nicht noch weiter aus den bestehenden Universitäten ausgegliedert werden.
2. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: Diese sind das Resultat von politischen, finanziellen und strukturellen Krisen des universitären Wissenschaftssystems der Vergangenheit. Ihre Gründung hat zu einer Versäulung der Wissenschaftseinrichtungen mit dem Ergebnis geführt, das über mehr als ein Jahrhundert immer wieder exzellente Forschung aus den Universitäten heraus gebrochen und dass diese Forschung von der Verbreitung und der Bewährung in der akademischen Lehre oftmals abgeschnitten wurde. Diese Entwicklung ist umzukehren. Außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtungen sind in jeweils angemessener Weise sukzessive an die universitäre Einheit von Forschung und Lehre heranzuführen.
3. Die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zum/zur akademischen Lehrer/Lehrerin ist die exklusive Aufgabe der Universitäten. Nur ihnen steht das Recht zur Promotion und zur Habilitation sowie zur Bewährungsprüfung von Juniorprofessoren und von Nachwuchsgruppenleitern zu. Nur sie sind Garanten für eine auf der wissenschaftlichen Breite von Fakultäten und Fachbereichen beruhende disziplinäre wissenschaftliche Ausbildung, in die spezialisierte Spitzenforschung eingebettet sein muss.
4. Exzellenz in der Forschung: Spitzenforschung findet in universitären und in außeruniversitären Institutionen statt. Die Orte der Kooperation sind wegen der Einheit von Forschung und Lehre die Universitäten und ihre Untereinheiten.
5. Kooperation zwischen universitärer und außeruniversitärer Forschung: Für eine Intensivierung der Kooperation mit außeruniversitären Einrichtungen und deren besseren Sichtbarkeit eignen sich nach internationalem Vorbild am besten Netzwerke bzw. Allianzen, innerhalb derer alle erforderlichen Optimierungsmaßnahmen organisierbar sind, wie Verträge über Modalitäten der Kooperation, gemeinsame Berufungen, gemeinsame Investitionen, die Wahrnehmung gemeinsamer Interessen gegenüber Dritten, Wissenschaftsmarketing und vieles andere. Flexible, handlungsfähige Netzwerke, nicht überdimensionierte Großinstitutionen sind die strategischen Instrumente, die den Herausforderungen der Internationalisierung, der Beschleunigung von Wissensproduktion, der Beteiligung möglichst vieler Wissenschaftler(innen) und dem Wettbewerb am ehesten gewachsen sind.
Die HRK fordert die politisch Verantwortlichen deshalb dazu auf, sicher zu stellen, dass diese Netzwerke sich aus der Mitte der Wissenschaft entwickeln können und dass nicht tagespolitische Erwägungen zur Schaffung überorganisierter Großeinrichtungen führen, die die erfolgreich begonnenen Kooperationen unterlaufen und die existierenden Einrichtungen schwächen.
Zur Situation und Perspektiven der Universitäten in Berlin [Größe 0.03 MB, Typ pdf]